Wismar/MVPO Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels möchte die Polizeiinspektion Wismar einen Appell an alle Fahrzeugführer richten und auch auf die Gefahren im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern aufmerksam machen.
Wie in jedem Jahr zu Silvester und Neujahr rechnet die Polizei auch in diesem Jahr mit vermehrt auftretenden Fahrzeugführern, die ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol im öffentlichen Straßenverkehr bewegen und stellt sich darauf ein. Damit das neue Jahr nach einer feuchtfröhlichen Feier nicht mit einem bösen Erwachen beginnt, wird eindringlich an die Fahrzeugführer appelliert das Auto bzw. das Zweirad stehen zu lassen. Planen Sie von vorn herein Ihre Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder sich abholen zu lassen, um gar nicht erst in Versuchung zu geraten, sich alkoholisiert hinters Steuer zu setzen. In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal auf die Gefahr des Restalkohols hinweisen. Am Tag danach kann der Blutalkoholwert immer noch so hoch sein, dass kein Fahrzeug geführt werden darf. Gleiches gilt auch für den Konsum von Drogen. Bereits kleinste nachweisbare Mengen können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
Des Weiteren wird hier eindringlich auf die Gefahren im Umgang mit Feuerwerkskörpern hingewiesen. Jedes Jahr passieren erneut Unfälle die auf den unsachgemäßen Umgang mit Böllern, Raketen usw. zurückzuführen sind. Die Folgen können Brand- und Schnittverletzungen, sowie Augen- und Hörschäden sein. Insbesondere Alkohol und Feuerwerk vertragen sich überhaupt nicht!!!!
Erwachsene sind besonders gefordert auf ihre Kinder zu achten.
Nachfolgend nun einige Eckpunkte zur Rechtslage:
– Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (sog. Kleinfeuerwerk z. B. Böller und Raketen)dürfen nur am 31.12. und am 01.01. ganztägig gezündet werden durch Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
– Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und brandgefährdeten Orten (z. B. Reetdachhäusern) verboten.
Ganz besonders gefährlich sind die sogenannten „Polenböller“, die darüber hinaus auch noch illegal sind. Die Zündung eines solchen Böllers führte vergangene Woche in Torgelow zum Tod eines 51-Jährigen Mannes. Deswegen der dringende Appell: Finger weg von illegalen Knallkörpern!!
Bei Einhaltung dieser gut gemeinten Hinweise dürfte einem fröhlichen Jahreswechsel nichts mehr im Wege stehen. Die Polizeiinspektion Wismar wünscht einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein glückliches und gesundes Jahr 2013.
MVPO Wismar red/nmp
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