Drogenfund auf Autobahnraststätte

Wismar/MVPO  Ein LKW-Fahrer übergab am Freitagmorgen gegen 09:30 Uhr einer Mitarbeiterin der Tank- und Raststätte „Fuchsberg“ in Fahrtrichtung Rostock eine EC-Karte und ein Tütchen mit einem weißen Pulver, welches er zuvor auf dem Gang zu den Toiletten gefunden hatte.

Die Mitarbeiterin informierte daraufhin die Polizei. Ein erster Test des Pulvers auf dem Autobahnpolizeirevier in Metelsdorf mit einem speziellen Gerät ergab das u.a. die Substanzen Methamphetamin, Amphetamin und Kokain in diesem Pulver waren. Die EC-Karte lag neben dem gefundenen Tütchen. Die Besitzerin der EC-Karte gilt somit als Tatverdächtige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Eine Strafanzeige wurde gefertigt. Die Kriminalpolizei ermittelt. Die Substanz stellten die Beamten zu weiteren Untersuchungen sicher.

MVPO Wismar red/hwi

Sternberg – Polizei ermittelt nach mutmaßlicher Bedrohung eines Kindes- ersten konkreten Hinweisen wird bereits nachgegangen

Sternberg/MVPO  Die Polizei wurde am Donnerstagabend über die mutmaßliche Bedrohung eines Kindes informiert, die bereits am Mittwochnachmittag in Sternberg stattgefunden haben soll.

Nach Aussagen eines 8-jährigen Jungen, soll ein unbekannter Mann in der Leonhard- Frank- Straße (nahe Stadion) das Kind ohne erkennbare Gründe mit einem Messer bedroht haben. Der Mann sei dann plötzlich wieder verschwunden, ohne den Jungen in seine Gewalt gebracht zu haben. Die Polizei prüft jetzt die Hintergründe dieses Vorfalls und hat eine Anzeige wegen Bedrohung aufgenommen. Ersten Hinweisen, die sich aufgrund von Zeugenbefragungen ergeben haben, geht die Kriminalpolizei bereits nach. Demnach soll es sich um einen ca. 45 Jahre alten und ca. 180 cm großen Mann mit hoher Stimmlage gehandelt haben, der mit einem verschmutzen Tarnanzug bekleidet gewesen sein soll.

Aufgrund der Personenbeschreibung und erster Ermittlungsergebnisse haben sich Anhaltspunkte ergeben, die auf einen bereits namentlich bekannten Mann aus Sternberg deuten. Ob er mit diesem Vorfall vom Donnerstag tatsächlich in Verbindung zu bringen ist, werden die laufenden Ermittlungen ergeben. Zur schnellen Aufklärung dieses Vorfalls bittet die Polizei zudem auch Zeugen, die die Tat beobachtet haben oder Hinweise auf den beschriebenen Mann geben können, sich bei der Polizei melden. Hinweise nimmt die Polizei in Sternberg (Tel. 03847/ 43270) oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.  

MVPO Schwerin red/sn

Fraktion Die Linke – Bildungspaket grenzt arme Kinder aus – Etikettenschwindel beenden!

Schwerin/MVPO  Ein Jahr nach Einführung des Bildungs- und Teilhabpakets für bedürftige Kinder ist es nach Ansicht des Vorsitzenden der Linksfraktion, Helmut Holter, und der bildungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg, höchste Zeit, diesen Etikettenschwindel zu beenden.

„Alle Versuche der Hartz-IV-Parteien dieses hochbürokratische Konstrukt schön zu reden, laufen ins Leere, denn die Umsetzung spricht eine deutliche Sprache“, erklärte Holter am Freitag. Sie sei pädagogisch fragwürdig, gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei und komme bei den Anspruchsberechtigten nicht an. „So sind von den 45 Mio Euro, die der Bund MV pro Jahr zur Verfügung stellt, 2011 lediglich rund 9 Mio Euro abgeflossen“, sagte Holter.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket grenzt Kinder aus“, sagte Frau Oldenburg.

Auch nach einem Jahr seien die „Anlaufschwierigkeiten“ nicht behoben. „Weiterhin dürfen nur die Kinder am Nachhilfeunterricht teilnehmen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie das Klassenziel nicht erreichen.“ Dies werde aber erst nach einem halben Jahr bzw. zum Ende des Schuljahres festgestellt. „Es wird unnötig Zeit vergeudet, Kinder müssen sofort unterstützt werden, wenn sich Leistungsschwächen zeigen, nicht erst, wenn die Versetzung gefährdet ist“, betonte Frau Oldenburg. Derzeit könnten arme Kinder nicht gezielt gefördert werden. „Das ist Ausgrenzung per Gesetz, die soziale Herkunft bleibt Maßstab für den schulischen Erfolg.“

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist aus unserer Sicht auch verfassungswidrig“, so Holter. „Arme Kinder brauchen kein kompliziertes Gutschein-System, sondern transparent ermittelte und bedarfsgerechte Regelsätze, die eine gesunde Entwicklung und tatsächliche Teilhabe ermöglichen.“ Das war auch die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die von der Bundes- und Landespolitik schlicht ignoriert wird. „Anstatt das selbst mit ausgehandelte Bildungspaket heute scheinheilig als zu bürokratisch zu geißeln, sollte sich die Sozialministerin des Landes für eine verfassungskonforme Neuregelung der Regelsätze stark machen.“ 

MVPO Schwerin red/mvpo

Binz verbannt Schwule und Lesben aus dem Ortszentrum

Binz/MVPO  Grüne MV: Tritt Demokratie auf Rügen den Rückzug an? Zur Binzer Entscheidung, am Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai für einen Informationsstand des Regenbogen-Vereins für Schwule und Lesben e.V. nur einen Standort fernab des Ortskerns zur Verfügung zu stellen, erklärt der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Katz:

"Homosexuelle Frauen und Männer begegnen auch in Mecklenburg-Vorpommern immer noch Intoleranz und tief verwurzelten Vorurteilen, nicht selten auch Gewalt. Dagegen helfen Information und Aufklärung. Wer Lesben, Schwule und Transsexuelle als gleichberechtigte und gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft begreift, muss ihnen also ermöglichen, öffentlich und gut sichtbar über ihre Lebensweise zu informieren. Binz, das als Tourismuszentrum eigentlich für Weltoffenheit und Toleranz stehen sollte, verbannt seine Lesben und Schwulen aus dem Stadtzentrum. Das ist nicht hinnehmbar und setzt auch gegenüber Urlaubsgästen ein vollkommen falsches Signal. Integration sieht definitiv anders aus!"

Dass Aktivitäten von Vereinen und politischen Gruppierungen an der Seebrücke generell verboten seien, will Katz als Argument nicht gelten lassen: "Wo Menschen miteinander reden, lebt die Demokratie. Deshalb sind alle demokratischen Kräfte in unserer Gesellschaft in der Pflicht, eine solche Kultur des offenen Austauschs aktiv zu fördern. Das Binzer Verbot zeugt nicht von politischer Neutralität, sondern schafft einen demokratie- und bürgerrechtsfreien Raum, in dem menschenfeindliche Ideologien und Gewalt bestens gedeihen können", ist Katz überzeugt.

Da der Internationale Tag gegen Homophobie in diesem Jahr mit dem sogenannten Herrentag zusammenfalle, werde in der Gemeinde scheinbar auch befürchtet, die Präsenz von Lesben und Schwulen könne Gewalt provozieren. Hierzu meint Katz: "Die Gemeinde ist in der Pflicht, alle Bürgerinnen und Bürger an jedem Tag im Jahr vor Anfeindungen und Gewalt zu schützen. Das gilt auch und in besonderem Maße für die vermeintlichen Minderheiten in unserem Land. Wo das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und körperliche Unversehrtheit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet werden kann, befindet sich die Demokratie bereits auf dem Rückzug. Die Gemeinde sollte deshalb jetzt sehr genau darüber nachdenken, wie sie ihre Prioritäten setzt."

Hintergrund

Einen ersten Genehmigungsantrag für einen Informationsstand auf dem Seebrückenvorplatz in Binz anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie hatte der Regenbogen-Verein für Schwule und Lesben e.V. bereits im Oktober vergangenen Jahres gestellt. Ende November erteilte die Gemeinde die Genehmigung, am 17. Mai 2012 an der Binzer Seebrücke die Regenbogenfahne zu hissen. Hinsichtlich einer Standgenehmigung wurde der Regenbogen-Verein an die Kurverwaltung weiterverwiesen. Ein entsprechender Antrag wurde am 06. März diesen Jahres von der Kurverwaltung abschlägig beschieden worden. Als Grund wurde angegeben, dass sich Kurverwaltung und Gemeinde bereits vor Jahren generell gegen Veranstaltungen von Vereinen und politischen Gruppierungen auf dem Seebrückenvorplatz ausgesprochen hätten. Gegenüber der Ostseezeitung äußerte der Vorsitzende des Binzer Betriebsausschusses der Kurverwaltung, Harald Schewe (CDU), jedoch auch, er befürchte am Herrentag "nur Ärger […] wenn dann Betrunkene mit ihren Bollerwagen auf die Homosexuellen treffen."*

Vor diesem Hintergrund hatte der Regenbogen-Verein in einem neuerlichen Antrag – diesmal an den parteilosen Bürgermeister der Gemeinde Binz, Karsten Schneider, gerichtet – am 09. März um die Zuweisung eines alternativen Standortes in Sichtweite von Seebrücke und Regenbogenfahne gebeten. Der u.a. daraufhin vorgeschlagene Platz am Schmachter See befindet sich außerhalb des Ortszentrums knapp zehn Minuten Fußmarsch von Seebrücke entfernt.
Der Regenbogen-Verein für Schwule und Lesben e.V. ist nach eigenen Angaben der einzige schwul-lesbische Verein, der derzeit im Großlandkreis Vorpommern-Rügen aktiv ist. Mit dem Infostand in Binz zum Internationalen Tag gegen Homophobie will der Verein seine Präsenz auf der Insel Rügen verstärken und mehr Aufklärungs- und Informationsarbeit vor Ort leisten.

MVPO Landesdienst red/sn

Magdeburg – Bedauern über Scheitern der Transfergesellschaft für Schlecker

Magdeburg/MVPO  Zur aktuellen Entwicklung um den Rettungsplan für die Schleckerbeschäftigten erklärt Arbeitsminister Norbert Bischoff (Foto/SPD) :

„Ich bedauere das Scheitern der Transfergesellschaft. Sachsen-Anhalt hatte sich bereit erklärt, für die Kosten zu bürgen, diese Bereitschaft besteht nach wie vor. Nun müssen wir schnell aktiv werden, um den betroffenen Frauen eine berufliche Anschlussmöglichkeit zu bieten.“

Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern sollen Lösungsansätze diskutiert werden. Dazu findet Anfang nächster Woche ein Gespräch unter Teilnahme des Ministers und der Staatssekretärin im Arbeitsministerium statt.

„Den Betroffenen zu helfen, hat für mich oberste Priorität. Daher loten wir in gemeinsamer Absprache aus, welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente geeignet sind. Ich schätze die Arbeit der Frauen und bin optimistisch, dass es uns gelingt, eine kurzfristige und wohnortnahe Vermittlung zu gewährleisten.“

Durch die Schleckerinsolvenz sind in Sachsen-Anhalt 441 Frauen von einer Kündigung bedroht. Von den Beschäftigten sind 405 in Teilzeit angestellt, 36 arbeiten in Vollzeit.

MVPO News red/md

Bundesregierung schadet Kommunen

Berlin/MVPO  Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Hacker:

"Die Bundesregierung verantwortet mit ihrem Gesetz zum Abbau der kalten Progression gesamtstaatliche Einnahmeausfälle von rund 6 Milliarden Euro.
Trotz einer einmaligen Kompensation durch den Bund von 1,2 Milliarden Euro entfallen auf Länder und Kommunen etwa im Jahr 2017 noch Einnahmeverluste von rund 2,4 Milliarden Euro – wovon die Kommunen mindestens 600 Millionen Euro zu tragen haben. Für diese Maßnahmen hat die Bundesregierung keine Gegenfinanzierung vorgesehen – es handelt sich um Steuersenkungen auf Pump zur Eröffnung des schwarz-gelben Wahlkampfs.

Damit wird die notwendige Haushaltskonsolidierung und die Entlastung von Beziehern kleiner Einkommen verhindert, denn diese sind von der kalten Progression kaum betroffen! Auch Wirtschaftsverbände bescheinigen der Bundesregierung, dass mit dem Verpulvern von sechs Milliarden Euro weder Wachstums- noch Investitionsanreize gesetzt werden können.
Die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP, die diesem Gesetz in namentlicher Abstimmung zugestimmt haben, tragen die Verantwortung für Einnahmeverluste der heimischen Kommunen, die weitere Verschuldung von Städten und Gemeinden und die Verhinderung dringender Investitionen in Straßen, Schulen und anderer kommunale Einrichtungen im Kreis Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin. Schwarz-gelb blutet unsere Kommunen aus."

MVPO Newsred/ber

Bildungsminister Mathias Brodkorb überreicht Ernennungsurkunden an neue Professoren

Rostock/MVPO  Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mathias Brodkorb (Foto/SPD), ernannte Prof. Dr. rer. nat. Ralf Ludwig zum Universitätsprofessor für Physikalische Chemie: Allgemeine Physikalische und Theoretische Chemie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der
Universität Rostock.

Prof. Ludwig wurde 1961 in Gladbeck (Westfalen) geboren, studierte an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen, schloss sein Studium als Diplom-Physiker ab und promovierte dort 1991. Nach Tätigkeiten an der RWTH Aachen und der Universität Dortmund ist er seit 2004 als Universitätsprofessor an der Universität Rostock beschäftigt.

Minister Brodkorb ernannte weiterhin Dr. rer. nat. Stefan Scheel zum
Universitätsprofessor für Theoretische Physik an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock.

Prof. Scheel wurde 1971 in Leipzig geboren und studierte an der Universität Leipzig Physik, promovierte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und war hier ebenfalls als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bis 2001 beschäftigt. Seit dem Jahr 2001 war er am Imperial College London und hier seit 2010 als Reader tätig. 

MVPO Rostock red/hro

AHRENDT – Bundestag beschließt Stärkung der Pressefreiheit

Schwerin/MVPO  Zum Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht erklärt der Landesvorsitzende M-V, rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung dem Gesetz der Bundesregierung zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht mit den Stimmen von FDP und CDU/CSU gegen den Widerstand der Opposition zugestimmt.

Mit dem Gesetz stärken wir den Quellen- und Informantenschutz in Form des investigativen Journalismus. In unserem Verständnis von einem Rechtsstaat ist dies eine der Grundvoraussetzungen für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unbeeinflusste Berichterstattung.

MVPO News red/sn

 

Fraktion Die Linke – FDP beweist Eiseskälte und lässt Schlecker-Beschäftigte im Stich

Schwerin/MVPO Zu der gescheiterten Transfergesellschaft für die von Kündigung betroffenen Beschäftigten von Schlecker erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Die Blockade der FDP in drei Bundesländern, sich an einer bundesweiten Transfergesellschaft zu beteiligen, ist verantwortungslos und an Eiseskälte nicht zu überbieten. Die Liberalen beweisen einmal mehr, dass Solidarität in ihrem politischen Repertoire nicht vorkommt.

Jetzt müssen unverzüglich regionale Lösungen auf den Weg gebracht werden. Auch die betroffenen Beschäftigten in MV brauchen unbürokratisch Hilfe. Deshalb begrüße ich die Ankündigung von Sozialministerin Schwesig, die den Frauen und Männern Unterstützung bei der Suche nach neuer Arbeit zugesichert hat.“

MVPO Schwerin red/sn

Alkoholtester in Frankreich – Ab Juli muss das Röhrchen mit

München/MVPO  ADAC: Schnelltester können Kontrollen nicht ersetzen – Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, nach Informationen des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen.

Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Die französische Regierung versucht mit dieser und anderen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Denn bei 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. In Deutschland liegt diese Zahl bei 9,4 Prozent. Autofahrer sollen, bevor sie sich hinters Steuer setzen und nicht wissen, ob sie noch fahrtüchtig sind, anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln.

Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle von einem französischen und drei deutschen Herstellern getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit verschiedenen Messgeräten der Polizei nachgemessen.

Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an. Auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. „Damit bestätigen die Röhrchen dem Nutzer nur, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Aber das sollte jeder doch selbst wissen“, sagt Ulrich May, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC.

Die Polizei können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber ab Juli mit den Test-Röhrchen ausrüsten. Diese sind in Apotheken oder im Internet erhältlich und kosten zwischen 1,50 und 5 Euro.

In Frankreich gilt wie in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern die Promillegrenze 0,5. Europaweit liegen die Grenzwerte zwischen 0,0 (Ungarn) und 0,8 (Großbritannien). Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, muss überall mit hohen Strafen rechnen: ab 340 Euro in den Niederlanden, mindestens ein Monatsverdienst in Dänemark und 500 Euro in Italien sowie in Deutschland. Hierzulande kommen noch ein einmonatiges Fahrverbot und vier Punkte dazu. Und schon 0,3 Promille können Konsequenzen haben: Wer sich auffällig verhält und beispielsweise Schlangenlinien fährt, begeht eine Straftat und ist für mindestens sechs Monate den Führerschein los. 

MVPO News red/mü