Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen bei kriminellen Rockergruppierungen in Mecklenburg-Vorpommern

Neubrandenburg/MVPO  In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Straftaten in dem Bereich Neubrandenburg und Umgebung, die durch Mitglieder krimineller Rockergruppierungen begangen wurden.

Im Rahmen umfangreicher polizeilicher Ermittlungen und den in diesem Zusammenhang durchgeführten Kontrollen und Durchsuchungen wurden bei den Mitgliedern der Szene vielfach undwiederholt Waffen und gefährliche Gegenstände aufgefunden. So wurden am 22.11.2011 bei einem Führungsmitglied des Bandidos MC Neubrandenburg-City mehrere scharfe Waffen und verbotene Gegenstände aufgefunden. Die Vielzahl von illegalen Waffen und gefährlichen Gegenständen, die sich im Besitz der Mitglieder der Rockergruppierungen befanden, erforderten ein schnelles Eingreifen der Polizei. Nach Antrag beim Amtsgericht Neubrandenburg, erließ dieses entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse für die Clubräume des Bandidos MC Neubrandenburg-City, Bandidos MC Strelitz, The Clan MC Neubrandenburg, Vengator MC Neubrandenburg, Chicanos MC Neubrandenburg, Thor MC Neubrandenburg und Syndikat MC Neubrandenburg und die Wohnungen aller bekannten Mitglieder.

In den frühen Morgenstunden des 13.12.2011 wurde dann durch das Landeskriminalamt mit Kräften anderer Behörden aus Mecklenburg-Vorpommern und aus anderen Bundesländern, der größte Polizeieinsatz in Mecklenburg-Vorpommern gegen kriminelle Rockergruppierungen begonnen. Zeitgleich durchsuchten ca. 600 Beamte die über 80 Objekte im Großraum Neubrandenburg.

Im Ergebnis der Maßnahmen konnten über 200 Gegenstände beschlagnahmt werde. Darunter   Schreckschusswaffen, diverse Munition, Totschläger, Schlagringe, Baseballschläger, und Armbrüste. Weiterhin wurden mehrere Beweismittel beschlagnahmt, die in Zusammenhang mit Straftaten u.a. Kraftfahrzeugdiebstählen aus der jüngster Vergangenheit stehen.

Im Ergebnis der Duchsuchung werden ca. 15 Verfahren gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der Begutachtung der Waffen und der verbotenen Gegenstände werden weitere Verfahren eröffnet.

Hintergründe:

Seit dem Jahr 2009 ist bundesweit eine Zunahme der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Rockergruppen wahrnehmbar. Der Schwerpunkt liegt hierbei zwischen dem Hells Angels MC (HAMC) und dem Bandidos MC (BMC) bzw. deren Supportern. Die Gewaltdelikte haben dabei sowohl quantitativ als auch qualitativ zugenommen. Die durch Rockergruppen begangenen Gewaltdelikte reichen dabei von gefährlichen Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten zum Nachteil von Mitgliedern gegnerischer Rockergruppen. Im März 2010 wurde ein Polizeibeamter durch ein Mitglied der Hells Angels getötet. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird durch das einschüchternde und aggressive Auftreten in der Öffentlichkeit beeinträchtigt. Weiterhin sind Mitglieder von Rockergruppierungen vorrangig in Straftaten involviert, die den typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind (z.B. illegaler Handel mit Betäubungsmitteln, illegaler Waffenbesitz und -handel, Delikte im Bereich der Rotlichtkriminalität, Erpressung). Die Rockergruppierungen richten ihr Verhalten in der Regel auf Gebiets- und Machtzuwachs gegenüber anderen Rockergruppen aus. Sie wenden Gewalt und Methoden der Einschüchterung zur Erreichung ihrer Ziele in kriminellen und in legalen Geschäftsgebieten an. In Mecklenburg-Vorpommern konnte in der zurückliegenden Zeit eine starke zahlenmäßige Zunahme der kriminellen Rockergruppierungen und deren Unterstützern festgestellt werden, welche mittlerweile flächendeckend im Land vertreten sind. Seit dem Auftreten der Rockergruppierungen in Mecklenburg-Vorpommern werden regelmäßig Ermittlungsverfahren, zum Beispiel wegen illegalem Handel mit Betäubungsmitteln, illegalem Waffenbesitz und -handel, Delikten im Bereich der Rotlichtkriminalität sowie Erpressungen geführt.

In diesem Jahr sind bislang über 50 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit der „Rockerkriminalität“ eröffnet worden. Regelmäßig handelt es sich dabei beispielsweise um Delikte wie

Bedrohung, Brandstiftung, Körperverletzung, oder auch Verstöße gegen das Waffengesetz. Anfang dieses Monats fanden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Mitglieder des Hells Angels MC Rostock wegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung mehrere Durchsuchungsmaßnahmen statt. Zudem konnte ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen ein führendes Mitglied des Hells Angels MC Rostock vollstreckt werden. Zusätzlich rückte in diesem Jahr ein neues Phänomen zunehmend in den Fokus der Polizei. Hierbei handelt es sich um „rockerähnliche“ Gruppierungen, die jedoch eben keine MC´s sind, wie zum Beispiel in Rostock die „Eastcoast Brotherhood“. Sie ähneln in der Hierarchie und den Funktionen den bekannten Motorradclubs.

Sie treten einheitlich auf, agieren im gleichen Milieu (vorzugsweise im Bereich Türsteher- und Rotlichtgewerbe) und rekrutieren sich teilweise aus ehemaligen Mitgliedern von Motorradclubs. Im Juni und Juli dieses Jahres kam es zu mehreren Körperverletzungsdelikten und Sachbeschädigungen zwischen den Mitgliedern der „Eastcoast Brotherhood“ und des Schwarzen Schar MC. Im August konnten aufgrund von Ermittlungen der Anführer der „Eastcoast Brotherhood“ und der Anführer des „Schwarze Schar MC“ durch die Polizei vorrübergehend festgenommen werden.

Die Landespolizei verfolgt eine „Null-Tolleranz-Strategie“: Das heißt: Schnelles konsequentes landesweites Einschreiten der Polizei auch bei geringen Rechtsverstößen, flexibles lageabhängiges Agieren der Polizei mit starken Einsatzkräften, um Gefahren abzuwehren, Straftaten professionell zu verfolgen und die Eigensicherung der eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten zu gewährleisten.

MVPO Landesdienst red/nb/nmp

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